Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), ein von den Interessengruppen paritätisch besetztes Gremium, ist für die Erarbeitung und Fortschreibung der VOB zuständig.
Die Ausgabe 2006 der VOB umfasst eine Fortschreibung und Aktualisierung in allen ihren Teilen. Die VOB/A wurde an zwingende Änderungen durch die neuen Vergaberechtrichtlinien der Europäischen Union (EU) (2004/18/EG und 2004/17/EG) und das ÖPP- (Öffentlich Privater Partnerschaften) Beschleunigungsgesetz angepasst.
Die aktuelle Umgestaltung der VOB/B betrifft im Wesentlichen die Einarbeitung der aktuellen Rechtsprechung und hat klarstellende Änderungen und Ergänzungen des Normtextes zum Inhalt.
Die Änderungen der VOB/C umfassen diesmal die beträchtliche Anzahl von 38 redaktionell und/oder fachtechnisch überarbeiteten sowie zwei neu erstellten Allgemeinen Technische Vertragsbedingungen (ATV).
Mit Inkrafttreten der dritten Änderungsverordnung zur Änderung der Vergabeverordnung am 1. November 2006 sind die Abschnitte 2 bis 4 der VOB 2006 Teil A verbindlich vorgeschrieben.
Ebenfalls zum 1. November 2006 wurden
per Erlass vom 30. Oktober 2006 für die Bundesbauverwaltungen und die in Auftragsverwaltung für den Bund tätigen Länderbauverwaltungen verbindlich eingeführt.
Quelle:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
http://www.bmvbs.de
Teil A und Teil B der VOB Ausgabe 2006 sowie 2002 können Sie hier kostenlos downloaden...